
Die Landesregierung hat angekündigt, die mit der Bundesregierung
vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch Rechtsverordnung umzusetzen. Danach sind neben der Gastronomie und zahlreichen Freizeit-, Sport- und
Kultureinrichtungen weite Teile des Einzelhandels zu schließen. Die Rechtsverordnung wird morgen veröffentlicht. Die Stadt Mannheim wird diese mit einer neuen Allgemeinverfügung in Teilen
ergänzen und verschärfen.
Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind alle
Einzelhandelsgeschäfte zu schließen mit Ausnahme von: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen,
Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Auch zahlreiche andere Einrichtungen sind
zusätzlich zu schließen, wie z.B. Fitnessstudios und Wettbüros.
Nach der neuen Allgemeinverfügung werden im Bereich der
Gastronomie nur noch Speisegaststätten zugelassen sein, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Betriebe müssen nicht nur hinreichende Abstände zwischen den Gästen sicher stellen, sondern auch
eine Feststellung und Dokumentation von deren Personalien vornehmen zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Die Nachvollziehbarkeit muss für einen Monat sichergestellt sein. Zulässig ist
daneben allein der Straßenverkauf.
Darüber hinaus werden von Seiten der Stadt alle Versammlungen
und Veranstaltungen von mehr als 10 Menschen verboten. Dies gilt auch für alle örtlichen Zusammenkünfte im öffentlichen Raum. In Bezug auf Lebensmittelbetriebe und andere Einrichtungen, die
weiterhin geöffnet sein dürfen, werden Vorgaben zur Einhaltung besonderer Vorkehrungen- und Hygienemaßnahmen für den Schutz der Kunden vorgeschrieben.
Der Luisen- und der Herzogenriedpark werden geschlossen.
Außerdem werden das Strandbad, die Neckar- und Rheinwiesen sowie alle Spielplätze im Stadtgebiet geschlossen.
Die Stadt Mannheim wird ihre eigenen Services in der Regel auf
elektronische, telefonische und schriftliche Bearbeitung begrenzen. Eine persönliche Vorsprache ist nur ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung noch möglich. Dies gilt insbesondere für die
Bereiche der Bürgerdienste, des Fachbereichs Arbeit und Soziales und im Jobcenter sowie beim Fachbereich Jugend- und Gesundheitsamt (hier z.B. im Bereich Kinderschutz).
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz appelliert erneut an das
Verständnis der Bürgerinnen und Bürger und betont, dass diese Maßnahmen einzig dem Ziel dienen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen: „Es geht jetzt um eine noch schnellere, noch deutlichere
Reduktion aller, nicht zwingend gebotener Kontakte. Wo immer es möglich ist: Bleiben Sie zu Hause! Wenn Sie sich im Freien aufhalten, dann allein oder mit Ihren Nächsten. Es macht keinen Sinn,
Einrichtungen zu schließen, wenn sich dafür an anderer Stelle Menschen in großer Zahl neu begegnen. Wenn Sie beruflich Menschen begegnen, halten Sie Hygieneregeln ein und wo dies möglich ist:
Halten Sie einen Abstand von mind. 1,5 bis 2 Metern! Je rascher und entschiedener wir jetzt gemeinsam handeln, umso weniger lang werden diese Maßnahmen greifen müssen. Deshalb appelliere ich auch
an die Unternehmen und andere Betroffene: Sie müssen nicht auf Rechtsverordnungen und Verfügungen warten, handeln Sie schon jetzt.“