1. Aktuelle Fallzahlen
2. Rechtsverordnung des Landes
3. Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung
4. Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur aktuellen Lage und Einhaltung
der Maßnahmen
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 116
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 21.03.2020, 17.30
Uhr, 14 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 116. Eine der infizierten Personen wird derzeit
stationär im Krankenhaus behandelt. Die anderen nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Darüber hinaus befinden sich weitere Corona-Patienten aus den Mannheimer
Umlandgemeinden in den Kliniken.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller
nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte,
Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2. Neue Rechtsverordnung des
Landes – weitere Maßnahmen auch für Mannheim
Seit heute gelten in Baden-Württemberg und damit auch in Mannheim weitere
Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Die entsprechende Rechtsverordnung des Landes finden Sie hier.
3. Auslegungshinweise zur
Corona-Verordnung: Offenhalten oder Schließen von Geschäften
Das Land hat eine Übersicht an Auslegungshinweisen erstellt, die
detailliert aufführt, welche Geschäfte entsprechend der aktuellen Rechtsverordnung weiter geöffnet bleiben dürfen und welche schließen müssen. Die Auslegungshinweise sind hier abrufbar.
4. Statement von
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz zur aktuellen Lage und Einhaltung der Maßnahmen in Mannheim:
„Insgesamt werden die Regeln nach Rückmeldung der Polizei und des
kommunalen Ordnungsdienstes weitgehend beachtet. Hinweise und Anweisungen werden überwiegend mit Verständnis aufgenommen. Die großen Lebensmittel-Ketten haben eigene Security-Kräfte zur Steuerung
des Zugangs im Einsatz. In vielen Geschäften sorgen Absperrbänder und spezielle Markierungen auf dem Boden in den Außenbereichen für den geforderten Abstand.
Die Sport-, Spiel- und Parkanlagen waren heute witterungsbedingt nicht bzw.
nicht sehr stark frequentiert. Dennoch gab es einzelne Platzverweise und Strafanzeigen wegen Verstößen.
Generell gilt: Verstöße gegen die Anordnungen sind Straftaten. Sie werden
verfolgt, schon heute hat es allein im Bereich der Innenstadt über 20 Strafanzeigen gegeben.
Der – insgesamt mäßige – Besuch am Vormittag in der Innenstadt bezog sich
ganz überwiegend auf den Einkauf von Lebensmitteln. Ob hier noch Regelungsbedarf besteht, verfolgen wir. Die Landesregierung wie auch die Stadt Mannheim und auch andere Bundesländer haben zum
Beispiel Wochenmärkte nicht untersagt, da keinesfalls der Eindruck entstehen soll, dass die Lebensmittelversorgung eingeschränkt wird.
Zusammengefasst: die Regelungen finden ganz überwiegend Verständnis und
Zustimmung. Sie können durch Kontrolle, Hinweise und Sanktionen auch durchgesetzt werden. Die jetzigen Reglungen der Ausgangsbeschränkung (keinerlei Veranstaltungen mehr und keine Ansammlung über
drei Personen im öffentlichen Raum, Schließung fast aller Einrichtungen außer Versorgung) unterscheiden sich nur noch graduell von einer Ausgangssperre. Am Wochenende wird die bundesweite
Bewertung entscheidend sein, ob grundlegend weitere Maßnahmen getroffen werden.