Wie die Landesregierung Baden-Württemberg mitteilt, darf ab Montag, 11. Mai, der Fahrschulbetrieb, wieder aufgenommen werden – und zwar Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis.
Die Fahrschulen haben hierfür einen Hygieneschutzplan vorgelegt, der eine gute Grundlage für diese Festlegungen ist.
Für die Fahrschulen gelten in Sachen Infektionsschutz dieselben Anforderungen wie für Bildungseinrichtungen und allgemeinbildende Schulen. Für den Theorieunterricht bedeutet das:
- Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen ist einzuhalten und die Gruppengrößen sind hieran auszurichten.
- Die erforderlichen Hygienemaßnahmen müssen durchgeführt werden und entsprechende Ausstattung ist erforderlich (z.B. ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände sowie ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher müssen zur Verfügung stehen).
- Alle Räumlichkeiten müssen mehrmals täglich für einige Minuten gelüftet werden.
- Tägliche Reinigung der Einrichtung, Handkontaktflächen müssen regelmäßig gereinigt werden.
Für den praktischen Fahrschulunterricht bedeutet das:
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
- Im Fahrzeug dürfen sich nur Fahrlehrer und Fahrschüler befinden; die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet.