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Mannheim: Allgemeinverfügung wird verschärft


Stadt Mannheim ändert Allgemeinverfügung – Erlass des Sozialministeriums
 
Nachdem die Stadt Mannheim am 4. Dezember mit einer neuen Allgemeinverfügung nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Verschärfungen in Alten-und Pflegeheimen angeordnet sowie ein Verbot für Veranstaltungen und Schulsport ausgesprochen hat, passt sie ihre Allgemeinverfügung nun an den neuen Erlass des Sozialministeriums an, der Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 dazu verpflichtet, weiterreichende Maßnahmen anzuordnen. In Mannheim liegt der Inzidenzwert seit dem 15.11.2020 ununterbrochen über 200.
 

 


Unverändert bestehen:
- eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetages bis zum 14.12.2020,
- Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen
- die Schließung von öffentlichen und privaten Sportstätten auch für den Schulsport sowie
- ein Veranstaltungsverbot.
 
Neu werden auf Basis der Vorgaben des Landes angeordnet:
- Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen – ohne dass für in gerader Linie Verwandte oder Partner aus anderen Haushalten eine Ausnahme besteht,
- die Schließung von Friseurbetrieben, Barbershops und Sonnenstudios,
- ein Verbot von Verkaufsaktionen und Rabattaktionen im Einzelhandel,
- ein Verbot zur Durchführung von Floh- oder Jahrmärkten,
- die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Baustellen, auch im Freien.
 
Die neue Allgemeinverfügung ist einsehbar unter https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften und tritt am morgigen Dienstag, 8. Dezember, im Kraft. Die Beschränkungen im Einzelhandel gelten erst ab Mittwoch, 9. Dezember. Auch Frisörbetriebe, Barbershops und Sonnenstudios müssen erst am Mittwoch schließen