Stadt hebt Allgemeinverfügung
zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung auf
Die Stadt Mannheim hatte am 11. Februar 2021 aufgrund eines entsprechenden
Erlasses des Landes eine nächtliche Ausgangsbeschränkung verfügt. Wie in der Allgemeinverfügung vorgesehen, wird diese aufgehoben, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz von 50, bezogen auf das
Stadtgebiet Mannheim, an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Die Sieben-Tages-Inzidenz in Mannheim liegt nach den Zahlen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg heute den
dritten Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Die Allgemeinverfügung wird daher aufgehoben. Sie hat ab dem 20.02.21, 0 Uhr, keine Gültigkeit mehr.
Nach dem Neckar-Odenwald-Kreis, konnte damit auch die Stadt Mannheim die
abgestimmt eingeführte, nächtliche Ausgangsbegrenzung aufheben. Der Rhein-Neckar-Kreis setzt darauf, dass dies nach dem Wochenende auch dort erfolgen kann. Nach wie vor stehen die Stadt Mannheim
und die Landkreise Rhein-Neckar und Neckar-Odenwald in engem Austausch.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim ist unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften abrufbar.