Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter kümmern sich verantwortungsvoll und gewissenhaft um ihre Tiere. Dennoch kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Tiere nicht artgerecht gehalten, medizinisch nicht ausreichend versorgt oder sogar in Wohnungen, Häusern oder Ställen zurückgelassen werden.
Tierquälerei geschieht dabei nicht ausschließlich durch aktives Handeln. Auch das Unterlassen notwendiger Fürsorge kann für Tiere erhebliche Schmerzen und Leiden bedeuten. Dazu gehört beispielsweise, wenn Tiere nicht ausreichend gefüttert oder bei Erkrankungen nicht tiermedizinisch behandelt werden. Immer wieder werden zudem schwer kranke Tiere ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen.
Tierhalter tragen Verantwortung
Wer ein Tier hält oder betreut, trägt die Verantwortung für dessen Wohl. Nach § 17 des Tierschutzgesetzes kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Bei Verstößen, die als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, können zudem Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Darüber hinaus können Haltungs- und Betreuungsverbote ausgesprochen werden.
Anschaffung eines Tieres gut überlegen
Wer über die Anschaffung eines Tieres nachdenkt, sollte sich bereits im Vorfeld intensiv mit dessen Bedürfnissen und den Anforderungen an eine artgerechte Haltung auseinandersetzen.
Dabei geht es nicht nur um den täglichen Zeit- und Pflegeaufwand. Auch Erkrankungen können eine deutlich intensivere Betreuung und mitunter erhebliche Tierarztkosten erforderlich machen. Die Entscheidung für ein Tier sollte deshalb immer langfristig getroffen werden.
Tiere können sich in schwierigen Situationen nicht selbst helfen. Sie sind auf die Fürsorge, Aufmerksamkeit und verantwortungsvolle Pflege des Menschen angewiesen.
Was tun bei beobachteter Tierquälerei?
Wer Vernachlässigung oder andere Formen von Tierquälerei beobachtet, sollte sich an das zuständige Veterinäramt wenden. Dort können entsprechende Hinweise geprüft und notwendige Maßnahmen eingeleitet werden.
In akuten Notfällen sollte direkt die Polizei verständigt werden.
Denn Tierschutz beginnt nicht erst dann, wenn ein Tier sichtbar leidet – sondern bereits mit der verantwortungsvollen Entscheidung, ein Tier aufzunehmen und dauerhaft für sein Wohlergehen zu sorgen.
Foto: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

