Heidelberg: Das nächtliche Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese war in der Nacht auf Freitag, 28. Mai, erstmals in Kraft, ohne dass es zu besonderen Vorkommnissen kam. Stadt und Polizei werden das Aufenthaltsverbot auch in den kommenden Nächten eng überwachen und mit entsprechend starken Kräften vor Ort sein. Ab Samstag, 29. Mai, gibt es noch eine Änderung bei der Anfangszeit des Aufenthaltsverbots: Da die Stadt Heidelberg den zweiten Öffnungsschritt nach der Corona-Verordnung des Landes machen darf, beginnt das Verbot eine Stunde später, greift also ab 22 Uhr. Grund: Der zeitliche Beginn des Aufenthaltsverbots orientiert sich an den Schließzeiten für die Gastronomie.
Wann gilt das Aufenthaltsverbot?
In der Nacht von Freitag, 28. Mai, auf Samstag, 29. Mai, gilt es von 21 Uhr bis 6 Uhr. Zwischen Samstag, 29. Mai, bis Montagfrüh, 31. Mai, sowie von Mittwoch, 2. Juni, bis Montagfrüh, 7. Juni, dann immer zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.
Wo gilt das Aufenthaltsverbot?
Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee.
Was ist genau verboten?
Während des Aufenthaltsverbots ist jegliches Niederlassen, Lagern oder Verweilen im Geltungsbereich verboten. Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke.
Darf ich auf der Wiese noch spazieren gehen oder mit dem Hund Gassi gehen?
Ja. Verboten ist nur der Aufenthalt. Joggen, spazieren oder den Hund ausführen ist auch während des Aufenthaltsverbots möglich.
Text: Stadt Heidelberg
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