Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung hat die baden-württembergische Landesregierung am 13. Mai 2021 Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Die Regelungen sind abhängig von der, durch das
Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Stadt oder Landkreis.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis weiter unter 100 bleibt, wären
frühestens ab Mittwoch, 19. Mai 2021, Öffnungen von Hotels und Gaststätten,
Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Galerien, Museen und Gedenkstätten sowie
zoologische und botanische Gärten möglich. Dabei gelten Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung. Die Bekanntmachung erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Liegt die Inzidenz in einem Landkreis über 100, gelten nach wie vor die Regelungen der Bundesnotbremse. Nähere Informationen gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/notbremse.
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