Mannheim: Laut Prognose des Deutschen Wetterdienstes wird heute der Waldbrandgefahrenindex die Stufe 4 von 5 erreichen. Aufgrund dieser hohen Gefährdungsstufe ordnet die Untere Forstbehörde der Stadt Mannheim die Sperrung der gekennzeichneten Grillplätze und Feuerstellen im Wald nach Paragraph 38 Abs. 1 Landeswaldgesetz an. Damit darf dort weder ein Feuer entzündet noch unterhalten werden. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten, solange die Gefährdungsstufe 4 oder 5 mindestens an einem der fünf Prognosetage des Deutschen Wetterdienstes gemeldet ist.
Rauchen nicht erlaubt
Das Rauchen im Wald ist laut Landeswaldgesetz von März bis Oktober generell verboten – unabhängig von der aktuellen Risikolage. Autos sollten keinesfalls abseits von befestigten Plätzen abgestellt werden (Asphalt oder Schotter), da sich trockenes Laub oder Gras bereits durch heiße Autoteile entzünden kann. Im Notfall müssen Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge schnell in den Wald kommen. Deshalb ist es wichtig, Schranken und Wege freizuhalten. Weggeworfene Glasflaschen können in Verbindung mit Sonnenlicht Waldbrände auslösen, da sie wie ein Brennglas wirken.
Die Stadt Mannheim bittet alle, die sich im Wald aufhalten, eindringlich um besonders umsichtiges Verhalten. Unachtsamkeit kann verheerende Folgen haben.
Auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes können Bürger*innen sich über die aktuelle Gefahrenstufe informieren: www.dwd.de/waldbrand
Text: Stadt Mannheim
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