Heidelberg (ots) Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg Untersuchungshaftbefehl gegen einen 25-jährigen Mann aus Heidelberg erlassen. Dieser steht im dringenden Verdacht, am Mittwoch, den 30.09.2020, und am Dienstag, den 27.10.2020, eine Tankstelle in der Eppelheimer Straße überfallen zu haben. Im letzten Fall soll er den Angestellten mit einem Messer bedroht und damit die Herausgabe von Bargeld erpresst haben.
Der zunächst unbekannte Tatverdächtige war bei der Vollstreckung eines gegen ihn gerichteten Haftbefehls wegen eines früheren Delikts durch das Fahndungsdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg am 02.11.2020 in seiner Wohnung angetroffen worden. Beim Erkennen der Polizeibeamten hatte er zu flüchten versucht, war aber überwältigt und festgenommen worden. Da im Eingangsbereich vor der Wohnung Sportschuhe standen wie sie bei dem Raubüberfall auf die Tankstelle von Täter getragen worden waren, wurde durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg beim Amtsgericht Heidelberg ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung erwirkt. Beim Vollzug der Durchsuchung wurde mutmaßliche Tatbekleidung aufgefunden und sichergestellt. Hierzu sind weitere kriminaltechnische Untersuchungen erforderlich.
Der Beschuldigte wurde nach der Vorführung beim Haftrichter und Eröffnung der Haftbefehle in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Bereits am 27.12.2017 sowie am 21.03.2018 und 04.06.2018 war dieselbe Tankstelle nach dem gleichen Muster durch einen Einzeltäter überfallen worden. Ob der Tatverdächtige auch für diese Raubüberfälle in Frage kommt, ist derzeit Gegenstand der gemeinsamen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg.