Heidelberg: Bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten unter freiem Himmel sind aufgrund der Coronavirus-Pandemie derzeit höchstens 100 Teilnehmende zulässig. Alle Trauergäste sollen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern von Person zu Person einzuhalten – ausgenommen sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben.
In den Heidelberger Friedhofskapellen können weiterhin unter bestimmten Auflagen Trauerfeiern stattfinden. Es gelten aktuell folgende Regelungen:
Trauerfeiern in Trauerhallen
Die jeweilige Bestuhlung orientiert sich an den geltenden Hygienevorschriften. Es dürfen nur so viele Personen die Trauerhalle betreten, wie Stühle vorhanden sind. Die Stühle dürfen nicht umgestellt werden. Die geltenden Abstandsregeln sind einzuhalten, es muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Jeder Trauergast muss das am Eingang aufgestellte Desinfektionsmittel verwenden.
Die mögliche maximale Anzahl der Plätze in den Heidelberger Trauerhallen:
Kirchheim: 24 Plätze
Bergfriedhof: 30 Plätze
Handschuhsheim: 40 Plätze
Schlierbach: 19 Plätze
Ziegelhausen alt: 23 Plätze
Köpfel: 40 Plätze plus drei Plätze auf der Empore
Peterstal: keine
Wieblingen alt: 24 Plätze
Wieblingen neu: 35 Plätze
Pfaffengrund: 30 Plätze
Rohrbach: 25 Plätze plus neun Plätze auf der Empore
Text: Stadt Heidelberg