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Heidelberg: Nächtliches Aufenthaltsverbot ab Donnerstag


Symbolfoto: pr-video
Symbolfoto: pr-video

Heidelberg: Nach den Ausschreitungen auf der Heidelberger Neckarwiese über Pfingsten haben sich am Dienstag, 25. Mai, Spitzen von Stadt und Polizei getroffen und Maßnahmen zum weiteren Vorgehen verabredet. Ab dem kommenden Donnerstag, 27. Mai, wird es ein nächtliches Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese geben – der Anfangszeitpunkt wird sich an der über die Corona-Verordnung geregelten Schließzeit für die Gastronomie orientieren. Die Stadt Heidelberg wird zudem individuelle Aufenthaltsverbote für Neckarwiese und Altstadt gegen die Störer aussprechen, deren Personalien die Polizei im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am vergangenen Wochenende bereits aufgenommen hat. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei war ein Großteil der Störer aus einem weiten Umkreis nach Heidelberg angereist.   

 

„Unsere Botschaft ist ganz klar: Stadt und Polizei dulden keinen Krawalltourismus. Solche Szenen wie am Pfingstwochenende sind inakzeptabel. Das hat auch nichts mit Feiern zu tun – wer Polizisten angreift und blindwütig randaliert, begeht Straftaten. Wir werden nicht zulassen, dass sich solche Zustände wiederholen. Das nächtliche Aufenthaltsverbot in dieser und in der nächsten Woche ist nun der erste Schritt. Falls erforderlich, behalten wir uns die Prüfung weiterer Maßnahmen ausdrücklich vor – darunter auch ein Alkoholkonsumverbot für die Neckarwiese“, sagt Heidelbergs Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson. 

 

 „Wir haben die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Heidelberg noch einmal anhand der aktuellen Lageentwicklung optimiert. Wir sind uns einig, dass wir konsequent und niederschwellig einschreiten werden, um Verstöße und Straftaten zu verhindern. Sollten Straftaten dennoch begangen werden, werden sie mit aller Härte und Konsequenz verfolgt. Um es deutlich zu sagen: Unsere Maßnahmen richten sich nicht gegen solche, die einfach nur feiern wollen, sondern gegen Krawallmacher und Straftäter. Hierzu werden wir mit starken Kräften nicht nur vom Polizeipräsidium Mannheim, sondern auch vom Polizeipräsidium Einsatz, beispielsweise mit der Reiterstaffel, vor Ort präsent sein“, erklärt der aktuelle Leiter des Polizeipräsidiums Mannheim, Polizeivizepräsident Siegfried Kollmar. 

 

Nächtliches Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese

Die Stadt Heidelberg wird eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein nächtliches Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese regelt. Demnach wird zunächst zwischen Donnerstag, 27. Mai, und Montagfrüh, 31. Mai, der Aufenthalt auf der Neckarwiese und der angrenzenden Kastanienallee zwischen 21 Uhr und 6 Uhr verboten. In der kommenden Woche gilt das Verbot zwischen Mittwoch, 2. Juni, und Montagfrüh, 7. Juni. Die Uhrzeit für den Beginn des Aufenthaltsverbots wird sich an der Schließzeit für die Gastronomie orientieren. Die liegt aktuell nach den Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes im Stadtkreis Heidelberg bei 21 Uhr. Eine Ausweitung auf 22 Uhr könnte in Heidelberg bereits ab dem kommenden Wochenende greifen – entsprechend würde dann auch das nächtliche Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese eine Stunde später beginnen. 

 

Intensive Ermittlungsarbeit der Polizei 

Aufgrund der Ausschreitungen am vergangenen Pfingstwochenende ermittelt die Polizei mit einer Ermittlungsgruppe zwischenzeitlich wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Dabei hat sie auch die sozialen Medien im Blick, wo die Randalierer selbst Videos und Fotos mit aufschlussreichen Hinweisen auf die Identitäten der Störer veröffentlicht haben. Zeugen, die sachdienstliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Heidelberg unter 0621/174-4444 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Zudem hat die Ermittlungsgruppe inzwischen ein Portal für anonyme Hinweise eingerichtet. Hier können Zeugen zugesichert anonym Hinweise bezüglich Tatverdächtiger oder beobachteter mutmaßlicher Straftaten abgeben. Auch das anonyme Einsenden von Video- oder Fotomaterial ist über das Hinweisportal möglich: https://bw.hinweisportal.de/.

 

Text: Stadt Heidelberg


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