Nachdem bereits seit einigen Wochen zahlreiche Wildvögel an den Küsten von Nord- und Ostsee durch die Geflügelpest verendet sind, hat die durch hochpathogene aviäre Influenzaviren ausgelöste Erkrankung nun auch Baden-Württemberg erreicht.
Die asiatische Tigermücke Aedes albopictus, ein möglicher Überträger von tropischen
Krankheitserregern wie dem Dengue- und Chikungunya-Virus, breitet sich weiter aus.
Neue Rechtsverordnung des Landes Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, 10. Juni 2020, bzw. Montag, 15. Juni 2020, und sind zu finden unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.
Wie die Landesregierung Baden-Württemberg mitteilt, darf ab Montag, 11. Mai, der Fahrschulbetrieb, wieder aufgenommen werden – und zwar Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis.
Ab spätestens Dienstag, 17. März, bleiben alle Schlösser, Klöster, Burgen und Kleinode der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg wegen der aktuellen Entwicklung des Corona-Virus geschlossen.