Im Rhein-Neckar-Kreis könnten ab Sonntag, 30. Mai, weitere Lockerungen bei den Corona-Regelungen greifen. Voraussetzung dafür ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz auch am morgigen Samstag – und somit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen – unter 50 liegt.
Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung hat die baden-württembergische Landesregierung am 13. Mai 2021 Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Die Regelungen sind abhängig von der, durch das
Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Stadt oder Landkreis.
Ist das Risiko, sich bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Corona-Virus zu infizieren höher als mit einer Fahrgemeinschaft im privaten PKW? Nein!
Keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr für Geimpfte: Das Bundeskabinett hat die geplanten Erleichterungen auf den Weg gebracht. Sie sollen bereits am Wochenende gelten.
Nachdem immer mehr Menschen in Deutschland gegen Covid-19 geimpft wurden, kam es nun auch vermehrt dazu, dass Bürger ihren Impfpass im Netz gezeigt haben. Doch die Polizei warnte jetzt davor, den Impfpass im Internet zu posten. Die Details im Video.
Die baden-württembergische Landesregierung hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Da im Rhein-Neckar-Kreis die Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner weiterhin überschritten wird, greift die in der Corona-Verordnung geregelte „Notbremse“.
Nachdem das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg gestern Nacht darüber informiert hat, dass die Impfungen mit AstraZeneca ab dem heutigen Freitag (19. März) an wieder aufgenommen werden sollen, können im Zentralen Impfzentrum (ZIZ) ab heute, 11.30 Uhr, wieder Impfungen mit diesem Vakzin
stattfinden. Die etwa 300 Personen, die für den heutigen Freitag ab 11.30 Uhr einen Termin mit AstraZeneca gebucht hatten, wurden bereits kontaktiert.