Ende der 1960er und zu Beginn der 1970er wollte die damalige Große Koalition aus CDU und SPD mit einer großen Reform leistungsstärkere Verwaltungseinheiten in Baden-Württemberg schaffen. Mit dem zum 1. Januar 1973 in Kraft getretenen Kreisreformgesetz entstanden aus 63 Landkreisen nun 35, und die Städte und Gemeinden im Land reduzierten sich durch das Gemeindereformgesetz freiwillig oder zwangsweise bis 1975 von rund 3.000 auf 1.100.