Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung hat die baden-württembergische Landesregierung am 13. Mai 2021 Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Die Regelungen sind abhängig von der, durch das
Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Stadt oder Landkreis.
Der Bundestag hat sich für Lockerungen für Geimpfte und Genesene bei den Pandemiebeschränkungen ausgesprochen. Die Verordnung sieht unter anderem Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln vor.