Die Stadt Mannheim hat heute eine neue Allgemeinverfügung (AV) zur Maskenpflicht erlassen. Demnach gilt im Stadtgebiet Mannheim für den Fußgängerverkehr die Verpflichtung zum Tragen einer nicht medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung montags bis samstags von 9 bis 20 Uhr im Bereich der öffentlichen Straße in den Planken, auf dem Paradeplatz, der Breiten Straße.
Offenbar aufgrund mehrerer Missverständnisse kam es am Montagnachmittag in Karlsruhe zu einem größeren Polizeieinsatz, nachdem sich zwei Personen in einer Straßenbahn über die Maskenpflicht gestritten hatten.
Am Donnerstag führte das Polizeipräsidium Mannheim die zweite Sonderkontrolle zur Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen Nahverkehr durch - diesmal in Mannheim.