Am frühen Samstagmorgen hat nun auch das oberste Verwaltungsgericht des Landes Baden-Württemberg, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, in letzter Instanz entschieden: Das für heute verhängte Versammlungsverbot der „Querdenker“ ist rechtmäßig. Bereits am gestrigen Freitagabend hatte das Verwaltungsgericht in Karlsruhe in erster Instanz die Rechtsauffassung der Stadt Mannheim bestätigt.