Bund und Länder haben sich am Sonntag, 13. Dezember, auf einen weiteren harten Lockdown ab Mittwoch, 16. Dezember, geeinigt. Das Land Baden-Württemberg überarbeitet deshalb seine aktuelle Corona-Verordnung. Viele Detailfragen werden sich erst nach Veröffentlichung dieser Verordnung klären lassen.
Stadtverwaltung:
Die Stadtverwaltung Heidelberg schließt ab dem 21. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021. Für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten sind Notdienste erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich nur noch mit derartigen Anliegen an die Verwaltung zu wenden. Entsprechende Informationen finden sich in Kürze auf www.heidelberg.de oder telefonisch beim Bürgerservice unter 06621 58-10580 und der allgemeinen städtischen Informationshotline 06221 321 8212.
Die Stadtbücherei schließt vom 16. Dezember bis zum 11. Januar 2021 und der Bücherbus fährt nicht. Sämtliche Leihfristen sind bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Fällige Ausweisverlängerungen können telefonisch vorgenommen werden. Auch telefonische Neuanmeldungen sind möglich. Das Büchereiteam beantwortet telefonische Anfragen von Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr unter der Service-Nummer 06221 58-36100 oder per E-Mail unter stadtbuecherei.information@heidelberg.de.
Die Recyclinghöfe Kirchheim, Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen sind ab Montag, 21. Dezember, bis einschließlich Samstag, 9. Januar 2021, geschlossen. Der Recyclinghof Wieblingen, Mittelgewannweg 2a, ist für die Anlieferung in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten nur mit Voranmeldung geöffnet. Die Termine für die Abgabe können unter der zentralen Telefonnummer 06221 58-29999 von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr vereinbart werden.
Schulen und Kitas:
Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
Schülerinnen und Schüler der Abschussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet.
Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet.
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Einzelhandel
Der Einzelhandel muss ab dem 16. Dezember weitgehend schließen. Nicht betroffen von der Schließung sind:
Der Einzelhandel für Lebensmittel
Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden)
Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker
Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten
Banken und Poststellen
Reinigungen und Waschsalons
Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
Der Weihnachtsbaumverkauf
Der Großhandel
Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird nun bundesweit untersagt – so wie es in Baden-Württemberg bereits gilt.