Autobahnkreuz Walldorf, Anschlussstelle Wiesloch-Rauenberg, BAB 6 (ots) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 46 Jahre alten Mann erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln aller Art betrieben zu haben.
Bei einer Routinekontrolle der Autobahnfahndung am Montag, den 21. November, gegen 14:20 Uhr auf der BAB 6 konnten in dem Pkw des 46-Jährigen u.a. rund 226 Gramm Kokaingemisch, 1100 Ecstasytabletten, 17,4 Gramm Haschisch, 23,3 Gramm Marihuana, 25 LSD-Trips, eine Flasche mit 284 Gramm flüssiger Amphetaminbase sowie zwei Taschenmesser, ein sogenanntes Neck-Knife, eine Schleuder mit Stahlkugeln und ein Reizstoffsprühgerät aufgefunden werden.
Sowohl im Fahrzeug auch bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung konnten zudem Chemikalien sichergestellt werden, die für die Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden können.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragte beim Amtsgericht Heidelberg einen Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr gegen den nunmehr im dringenden Tatverdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen von Waffen stehenden Mann.
Der Tatverdächtige konnte daraufhin am Folgetag, dem 22. November, der Haft- und Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Heidelberg vorgeführt werden, die den Haftbefehl erließ, eröffnete und in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Rauschgiftdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern weiter an.
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