Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 20
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurde heute Nacht (13.03.2020) ein weiterer Fall von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf
20.
In dem Fall handelt es sich um eine Jugendliche, die Ende Februar das Elsass besucht hatte, bevor das Gebiet als Risikogebiet eingestuft wurde. Nun entwickelte sie leichte Krankheitssymptome und
wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.
Die Jugendliche besuchte bis zum Mitte dieser Woche ein Mannheimer Gymnasium. Für alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe sowie Lehrende der Klasse, die an den entsprechenden Tagen die
Schule besucht hatten, wurde eine 14tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Für alle anderen Schüler*innen und Beschäftigten, die keinen engen Kontakt zu der Jugendlichen
hatten, gilt kein erhöhtes Infektionsrisiko.
Mit Blick auf die heute anstehende Grundentscheidung der Landesregierung zur Frage von möglichen generellen Schulschließungen in Baden-Württemberg findet an der Schule, dem
Geschwister-Scholl-Gymnasium, heute aus organisatorischen Gründen kein Unterricht statt. Schüler*innen, die sich noch nicht auf den Weg zur Schule gemacht haben, sollen bitte zuhause bleiben. Für
anwesende Schüler*innen bietet die Schule heute eine Notbetreuung an.
Falls von Seiten der zuständigen Landesbehörden keine generellen Schulschließungen angeordnet werden, werden sich Schulleitung, übergeordnete Schulbehörde und das Gesundheitsamt Mannheim zum
weiteren Vorgehen beraten und eine Entscheidung treffen.
Die Eltern wurden bereits informiert. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Bei den
ermittelten Kontaktpersonen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet, solange keine Krankheitssymptome vorliegen. Personen, die mit den Kontaktpersonen Umgang
hatten oder haben, unterliegen keinen Einschränkungen, auch bei ihnen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet.
Das Gesundheitsamt und die Schulleitung stehen in engem Austausch.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.