Mannheim (ots) Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde am 26.08.2020 eine Verhandlung im beschleunigten Verfahrens wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Ladendiebstahls beim Amtsgericht Mannheim durchgeführt.
Eine 35-jährige deutsche Staatsangehörige soll am Dienstag, 25.08.2020 gegen 13.45 Uhr in einem Warenhaus im Quadrat N 7 Parfüm im Wert von rund 450 Euro entwendet haben. Anschließend habe sie sich in ein nahegelegenes Elektrowarenfachgeschäft begeben und soll dort zwei Paar Kopfhörer im Wert von fast 600 Euro entwendet haben. Sie wurde durch Ladendetektive nach der Tat festgenommen und der Polizei übergeben. Die Tatverdächtige wurde am Folgetag dem Strafrichter am Amtsgericht Mannheim zur richterlichen Entscheidung im beschleunigten Verfahren vorgeführt. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Am 27.08.2020 wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim ein 33-jähriger Tatverdächtiger georgischer Nationalität einem Strafrichter am Amtsgericht Mannheim zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls vorgeführt. Er soll am 25.08.2020 gegen 14 Uhr in einem Warenhaus im Quadrat P 1 Parfüm im Wert von über 500 Euro entwendet haben. Sein Diebesgut soll er in einer zuvor präparierten Umhängetasche versteckt haben. Er wurde durch Ladendetektive beobachtet, nach Verlassen des Warenhauses von diesen festgenommen und der Polizei übergeben. Bis zur Vorführung beim Amtsgericht Mannheim wurde der Tatverdächtige in Hauptverhandlungshaft genommen. Der Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.