Persönliche Vorsprachen von Bürgerinnen und Bürger nur noch bei unauf schiebbaren Angelegenheiten
Mit dem Gesundheitsamt und Katastrophenschutz gehört das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zu den schützenswerten Einrichtungen, die im Pandemiefall funktionieren müssen. Deshalb bittet die
Kreisbehörde alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort von persönlichen Vorsprachen abzusehen bzw. dies auf unauf
schiebbare Angelegenheiten zu beschränken. Rücksprachen und Gesprächstermine sollen bis auf Weiteres telefonisch wahrgenommen und gegebenenfalls erforderliche Unterlagen auf postalischem Weg
eingereicht werden. Ob zur Klärung bestimmter Angelegenheiten das persönliche Erscheinen tatsächlich notwendig ist, soll zuerst telefonisch oder per E-Mail abgeklärt werden. „Diese
Vorsichtsmaßnahme dient dem Schutz von Besucherinnen und Besuchern sowie unseren
Mitarbeitenden gleichermaßen“, so Landrat Stefan Dallinger.
Aus diesem Grund wird der öffentliche Zugang zu allen Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes stark eingeschränkt. Im Haupthaus in der Kurfürsten-Anlage 38 - 40 wird an der Information ein
temporäres Service-Center eingerichtet, in dem dringliche, unaufschiebbare Angelegenheiten oder Termine wahrgenommen werden können.
Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden des Kreises stehen zu den bekannten Öffnungszeiten den Kundinnen und Kunden eingeschränkt zur Verfügung - diese werden gebeten, im Vorfeld zu prüfen, ob
die Angelegenheit bzw. der Termin so dringend ist, dass er nicht verschoben werden kann.
"Diese Einschränkung des Publikumsverkehrs ist eine Vorsichtsmaßnahme, die dazu beitragen soll, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher
Infektionsketten zu verlangsamen", erklärt Landrat Stefan Dallinger diese Schutz- und Vorsorgemaßnahmen seiner Behörde.