Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, bietet ab Montag, 22. Februar, kostenlose Schnelltests für Lehr-, Kita- und Kindertagespflegepersonal in seinem Test-Center in Reilingen (Wilhelmstraße 86, 68799 Reilingen) an. Pro Tag kann dort bei bis zu 70 Personen der berechtigten Berufsgruppen mittels eines Antigen-Schnelltests in kürzester Zeit überprüft werden, ob eine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus wahrscheinlich ist. Zeitfenster für diese Testungen sind werktäglich von 15.30 bis 18 Uhr und an Wochenenden von 12.30 bis 15 Uhr. Termine können ab Samstag, 20. Februar, unter der Nummer 06221/522-1881 vereinbart werden.
Das Landratsamt unterstützt durch die Bereitstellung der Testinfrastruktur in Reilingen das Land Baden-Württemberg bei der Umsetzung der von der Landesregierung angekündigten Teststrategie für Lehr- und Erziehungspersonal. Mittels eines Nasen-Rachen-Abstrichs kann der Schnelltest innerhalb von 15 bis 30 Minuten Auskunft über eine aktuelle Infizierung geben. Es handelt sich bei diesem Angebot ausdrücklich nicht um eine allgemeine Testung der Bevölkerung. „Die Zahl der Antigen-Schnelltests, die wir pro Tag durchführen können, ist begrenzt, weil in unserem Test-Center ja vorranging die PCR-Testungen stattfinden“, erklärt der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Andreas Welker. „Damit gewährleisten wir für den Kreis allerdings eine Notversorgung mit Antigen-Schnelltests, wenn über die örtlichen Strukturen im Einzelfall Tests nicht möglich sind“, sagt Welker weiter. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über die Corona-Hotline 06221/522-1881. Ohne Voranmeldung gibt es vor Ort daher auch keinen Antigen-Schnelltest – zudem muss der Berechtigungsschein für die Testung, den die Personen der genannten Berufsgruppen über ihre Arbeitgeber erhalten, mitgebracht werden.
Die Station ist als Drive-In konzipiert. Die Personen fahren im Auto durch die Teststraße und erhalten danach einen Zugriffscode, über den sie online das Ergebnis des Antigen-Schnelltests erhalten. Fällt dieses positiv aus, ist die Person verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Bestätigungstest durchführen zu lassen. Ist das Antigen-Schnelltest-Ergebnis negativ, ist die getestete Person mit großer Wahrscheinlichkeit nicht infektiös; die Aussagekraft hierfür liegt bei ca. 90 bis 95 Prozent. „Diese Tests garantieren allerdings keine hundertprozentige Sicherheit und stellen nur eine Momentaufnahme dar“ betont Dr. Welker. Auch bei einem negativen Testergebnis gelten also in jedem Fall weiterhin die vier AHAL-Regeln: Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, geeignete Schutzmasken tragen, regelmäßig lüften.
Text: Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis
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