Ludwigshafen: Nachdem am Abend des 10. Oktober 2026 ein Hund bei einem Polizeieinsatz in Ludwigshafen durch einen Schuss tödlich verletzt wurde, laufen die Ermittlungen zum Tathergang auf Hochtouren. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz räumte zudem einen internen Übermittlungsfehler in einer vorherigen Pressemeldung ein: Der betroffene Hundehalter war nicht der gesuchte Tatverdächtige.

Ermittlungen gegen Polizeibeamte eingeleitet

Die Ermittlungen zur vollständigen Aufklärung des Vorfalls werden von einer neutralen Dienststelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz (Interne Ermittlungen) geführt.

Gegen die beiden am Einsatz beteiligten Polizeibeamten wird wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Gegen den Beamten, der den Schuss abgegeben hat, wird darüber hinaus wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz ermittelt.

Sowohl die beiden Polizeibeamten als auch der 36-jährige Hundehalter lassen sich anwaltschaftlich vertreten und äußern sich derzeit nicht zur Sache.

Chronologie: Der Geschehensablauf am 10. Oktober 2026

Durch die bisherigen Ermittlungen konnte der folgende Ablauf des Einsatzes rekonstruiert werden:

  • 20:20 Uhr – Alarmierung: Die Polizei wird gerufen, da ein stark alkoholisierter Mann in einer Gaststätte in der Kallstadter Straße einen Mitarbeiter mit einer Schusswaffe bedroht haben soll. Der Täter flüchtete vor Eintreffen der Einsatzkräfte zu Fuß und soll einen kleinen Hund mitgeführt haben.
  • 20:40 Uhr – Kontrolle auf Parkplatz: Im Rahmen der Fahndung wollen zwei Polizeibeamte einen 36-jährigen Mann mit seinem Hund auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Batschkastraße kontrollieren. Da nach einem bewaffneten Täter gefahndet wurde, erfolgte die Kontrolle aus Eigensicherungsgründen unter Vorhalt der Dienstwaffe.
  • Schussabgabe und Erste Hilfe: Bereits zu Beginn der Kontrollmaßnahme kam es zur Schussabgabe, bei der der Hund getroffen wurde. Bei der anschließenden Kontrolle und Fesselung leistete der Hundehalter Widerstand, wodurch er und die beiden Beamten leicht verletzt wurden. Während ein Beamter den Halter am Boden sicherte, versuchte der zweite Beamte, die blutende Schusswunde des Hundes mit Mullbinden zu versorgen.
  • 20:55 Uhr bis 21:15 Uhr – Versorgung vor Ort: Weitere Einsatzkräfte trafen ein. Der Hundehalter lehnte eine Untersuchung durch den alarmierten Rettungsdienst ab. Die um 21:15 Uhr eingetroffene Tierrettung brachte den schwerverletzten Hund in eine Tierklinik, wo er verstarb.
  • 21:45 Uhr – Entlassung des Halters: Im Laufe der Ermittlungen vor Ort konnte der 36-jährige Hundehalter als Tatverdächtiger der vorherigen Bedrohung ausgeschlossen werden. Er wurde vor Ort entlassen.

Polizei bedauert Fehler in erster Pressemitteilung

In einem am 11. Oktober 2026 veröffentlichten Polizeibericht wurde der 36-jährige Hundehalter aufgrund eines internen Übermittlungsfehlers fälschlicherweise als Tatverdächtiger der Bedrohungslage bezeichnet. Dieser Irrtum fiel bei einer erneuten Prüfung am Folgetag auf und wurde umgehend korrigiert.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz betonte, dass die bewährten Prüfmechanismen zur Fehlervermeidung in Pressemeldungen in diesem Fall leider versagt haben. Das Präsidium bedauert diesen Umstand ausdrücklich und hat die internen Veröffentlichungsabläufe auf Optimierungsbedarf hin überprüft.

Konsequenzen für den Schützen und Aufarbeitung des Einsatzes

Der Polizeibeamte, der den Schuss abgegeben hat, verrichtet derzeit keinen Außendienst und soll ein individuelles Schieß- und Einsatztraining absolvieren.

Kritische Einsätze dieser Art werden beim Polizeipräsidium Rheinpfalz unter Einbindung speziell geschulter Einsatztrainer strukturiert nachbereitet, um Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und Abläufe zu verbessern.

Übergabe an die Staatsanwaltschaft Frankenthal

Nach Abschluss der Ermittlungen wird der gesamte Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) zur rechtlichen Prüfung und Bewertung vorgelegt. Bei einem festgestellten Fehlverhalten werden neben strafrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz und der betroffene Polizeibeamte sprechen dem Hundehalter erneut ihr tiefes Bedauern über den Tod des Hundes aus. Angesichts zahlreicher Bürgereingaben sichert die Behörde eine transparente und lückenlose Aufklärung zu.

Symbolfoto: pr-video


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